Open-Air-Festival im Hitzesommer, Weihnachtsmarkt im Schneechaos oder Stadtlauf im Gewitter – Wetterextreme können Veranstaltungen erheblich beeinflussen. Für Veranstaltende sind Umwelteinflüsse wie Hitze, Kälte, Sturm oder Starkregen daher ein zentrales Thema der Sicherheitsplanung. Klimawandelbedingt treten extreme Wetterereignisse immer häufiger und intensiver auf – der Deutsche Wetterdienst spricht bereits davon, dass „Wetterextreme zur Normalität geworden“ sind. Entsprechend wichtig ist es, Besuchende und Mitarbeitende wirksam vor Witterungsgefahren zu schützen. Eine vorausschauende Planung – von Hitzevorsorge bis Unwetter-Notfallplan – ist heute für Veranstaltungen unerlässlich. Lest hierzu auch unser Fallbeispiel Dortmunder Kirchentag: Klimaanpassung
Wetter birgt Gefahren
Witterungsbedingungen sind kaum kontrollierbar und schwer vorherzusagen. Eine Open-Air-Veranstaltung kann Monate im Voraus geplant sein, doch das Wetter bleibt unsicher – zuverlässige Prognosen gibt es oft nur wenige Tage vorher und auch dann können plötzliche Schwankungen auftreten. Entsprechend der jeweiligen Veranstaltungssituation (ob innen oder außen, sommerlich oder winterlich, tagsüber oder abends) ergeben sich unterschiedliche Gefährdungen:
- Hitze kann zu Gesundheitsproblemen wie Hitzschlag, Dehydration und Kreislaufkollaps führen. Besonders mehrtägige Events in der warmen Jahreszeit bergen hier ein hohes Risiko.
- Kälte und Nässe können Unterkühlungen oder Kälteschocks auslösen, etwa wenn Besuchende sich längere Zeit im Freien aufhalten (müssen).
- Starkregen und Schnee schaffen Rutschgefahr und belasten temporäre Bauten (z.B. Zelte durch Schneelast). Schlamm erschwert Rettungswege und erhöht Unfallrisiken.
- Sturm und Gewitter bedrohen die Standsicherheit von Bühnen, Gerüsten sowie Zelten und bringen Blitzschlaggefahr. Plötzliche Böen können Gegenstände verwehen, die wiederum Schäden hervorbringen sowie Menschen in Gefahr bringen könnten. Bei Blitz und Donner drohen Panik und Verletzungen, wenn nicht rechtzeitig unterbrochen wird.
Diese Herausforderungen gefährden die Sicherheit von Besuchenden und Personal gleichermaßen. Ein drastisches Beispiel ereignete sich 2023, als ein Festival in NRW wegen Gewitter abgebrochen wurde und im Gedränge am Bahnhof 20 Personen verletzt wurden. Veranstaltende stehen in der Verantwortung, solchen Szenarien vorzubeugen. Doch wie lässt sich das Wetter „managen“? Gefragt sind sorgfältige Planung, flexible Schutzkonzepte und klare Zuständigkeiten, um Unwetterfolgen zu berücksichtigen und diese bei Auftritt abzumildern.
Gesetzlicher Hintergrund
Veranstaltende sind verpflichtet, Wetterrisiken frühzeitig zu berücksichtigen. Nach dem deutschen Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) muss für Beschäftigte eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen – dazu zählen ausdrücklich auch Witterungseinflüsse. So fordert die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 (2025) konkret Schutzmaßnahmen für Arbeiten im Freien bei Sonne, Regen, Wind und Gewitter. Dieses Thema wird ausführlich im Deep Dive: Schutz von Beschäftigten beschrieben.
Auch für Gäste besteht eine Verkehrssicherungspflicht: Veranstaltende müssen zumutbare Vorkehrungen treffen, um Besuchende zu schützen. Absolute Sicherheit kann niemand garantieren, doch Veranstaltende müssen „tun, was erforderlich und zumutbar ist“. Dazu gehören beispielsweise eine rechtzeitige Warnung oder Räumung bei drohender Gefahr sowie die Errichtung von stabilen Bauten. Im Deep Dive: Schutz von Besuchenden finden sich weitere Informationen.
In vielen Bundesländern schreiben zudem Versammlungsstättenverordnungen oder Behördenauflagen ein Sicherheitskonzept vor, sobald eine Veranstaltung eine bestimmte Größe erreicht. Dieses Konzept sollte Wettergefahren als festen Bestandteil behandeln. Normen wie die DIN EN 13782 legen beispielsweise fest, bis zu welchen Windlasten Zelte und Tribünen sicher betrieben werden können – entsprechend müssen Aufbauten und Bühnen ausgelegt und geprüft sein. Je weniger windfest eine Konstruktion ist, desto früher muss bei Sturmwarnung informiert oder geräumt werden. Fachinformationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) betonen ebenfalls, Wetterrisiken kontinuierlich zu prüfen und Schutzmaßnahmen einzuplanen. Daher beginnt die Planung idealerweise frühzeitig mit einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung aller relevanten Wetterszenarien.
Schutz vor Hitze und Sonne
Hitze ist aktuell die wohl größte Wettergefahr für Veranstaltungen, da Sommer-Events immer häufiger von Extremtemperaturen begleitet sind. Maßnahmen gegen Hitze sollten daher oberste Priorität haben, zumal die Hauptsaison vieler Events im Sommer liegt.
- Kostenlose Trinkwasserbereitstellung: Trinkwassersäulen, mobile Wasserbars oder (umweltfreundliche) Flaschen verteilen, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Trinkwasservorsorge zu gewährleisten.
- Schattenplätze einrichten: Bäume, Zelte, Sonnenschirme oder temporäre Überdachungen können helfen. Für den Dortmunder Kirchentag 2019 analysierte man per „Schatten-Assessment“ den Verlauf der Schatten über den Tag und nutzte
- gezielt kühle oder schattige Orte als Ruhebereiche. Sonnenschirme an Warteschlangen, Leih-Regenschirme (als Sonnenschutz) und Bastelanleitungen für Papier-Sonnenhüte im Programmheft wurden angeboten. Für das Personal und Helfende stellte man kostenfreie Sonnencreme und Kopfbedeckungen bereit.
- Anpassung der Programmgestaltung: Mittagsruhepausen in der größten Hitze, Verlegung besonders anstrengender Programmpunkte in den Abend.
- Der Sanitätswachdienst sollte auf hitzebedingte Reaktionen und Erkrankungen vorbereitet sein (Infusionen bei Dehydration etc.).
- Vorab sollte zudem eine Kleidungsempfehlung an Gäste kommuniziert werden, etwa leichte, luftige Kleidung aus Naturmaterialien und Kopfschutz. Für einen höheren UV-Schutz sollten die Stoffe dicht gewebt sein.
Wissenschaftliche Studien zeigen klar, dass Hitzewellen die Gesundheit vieler Menschen gefährden, insbesondere Ältere und chronisch Kranke – dem müssen Veranstaltungen Rechnung tragen. Für Arbeitende gibt es klare Vorgaben: Ab bestimmten UV-Index-Werten sind Arbeitgebende zu Schutzmaßnahmen verpflichtet (Sonnensegel, UV-Schutzkleidung, Sonnenbrillen etc.). Diese Prinzipien lassen sich auch auf Gäste übertragen: Aufklärung zum Sonnenschutz, Bereitstellung von Schutzcremes und schattigen Rückzugsorten gehören heute zu einer hitzeresilienten Veranstaltung.
Schutz vor Kälte und Nässe
Veranstaltungen in kälteren Jahreszeiten oder in regenreichen Regionen erfordern ebenso Vorsorge. Kälte an sich kann durch Heizmöglichkeiten entschärft werden: Bei Weihnachtsmärkten oder Winter-Open-Airs bieten sich – teils im Interessenkonflikt mit ökologischen Bedenken – Heizpilze, Wärmezelte oder Feuerstellen (sofern sicher und erlaubt) an, um Unterkühlungen vorzubeugen. Warme Getränke kostenlos oder günstig anzubieten, hilft ebenfalls.
Regen und Schnee bringen vor allem Rutsch- und Lastgefahren, denen vorzubeugen ist:
- Rutschhemmende Bodenbeläge (Matten, Späne) in Laufwegen und an überdachten Flächen, an denen sich Menschen sammeln, senken das Unfallrisiko.
- Räum- und Streudienste sollten in Bereitschaft sein, um Wege von Schnee, Eis oder Matsch zu befreien.
- Aufbauten im Freien sind auf Zusatzlasten durch Regenwasser oder Schnee zu prüfen – ein plötzlicher schwerer Wolkenbruch darf z.B. kein Bühnendach zum Einsturz bringen. Daher verlangen Prüfstatiker bei Open-Air-Bühnen und Zelten die Einhaltung bestimmter Normen.
- Fliegende Bauten (temporäre Bühnen, Tribünen, Großzelte) brauchen oft eine Abnahme, bei der auch die Wetterbeständigkeit geprüft wird. Während der Veranstaltung sollte ständig die Wetterlage beobachtet werden, um auf warnwürdige Entwicklungen (Gewitterzellen, Sturmfronten) sofort reagieren zu können.
Starkregen-Szenario: Wenn es schüttet, suchen Besuchende automatisch Schutz – etwa unter Vordächern oder Brücken. Das kann an unerwarteten Stellen zu dichter Gedrängebildung führen. Deshalb ist es sinnvoll, ausreichend wetterfeste Unterstellmöglichkeiten einzuplanen und diese auch bekanntzugeben (z.B. „nächster Schutz im Parkhaus XY“), wenn diese sicher genutzt werden können und dürfen. Für Großevents werden manchmal zusätzliche Hallen oder Räume als Notunterkünfte vorab vereinbart. So hat man im Ernstfall einen Ort, wohin man Besuchende evakuieren kann – mit einem Plan für Transport, Versorgung und sogar Decken und Verpflegung vor Ort. Dies hängt von der Eventgröße ab, ein Stadtfest kann dies nicht leisten, wohingegen ein Festival ggf. eigene Zelte als Notunterkunft anbieten kann.
Wichtig ist der Plan B: Was tun, wenn das Gelände unbenutzbar wird? Etwa bei Überflutung oder Sturm sollten Evakuierungsrouten und Ausweichplätze definiert sein. Teil der Planung ist ebenfalls, alternative Parkplätze auf festem Untergrund bereitzuhalten, falls Wiesenparkplätze aufweichen.
Schutz vor Sturm und Gewitter
Gewitter sind eine der akut gefährlichsten Wetterlagen für Veranstaltungen im Freien. Blitzschlag, heftiger Wind und Hagel können Sach- und Personenschäden verursachen. Daher gilt: Bei angekündigtem Gewitter in der Nähe die Veranstaltung notfalls unter- oder abbrechen – Sicherheit geht vor.
Professionelle Veranstaltungen haben heute Unwetter-Warnsysteme: Entweder man beauftragt den DWD oder nutzt Warn-Apps, Radar und Blitzortung. oft gibt es eine verantwortliche Person, die die Wetterentwicklung laufend verfolgt und Alarm schlägt, sobald kritische Grenzen überschritten sind. Abbruchkriterien sollten im Sicherheitskonzept festgelegt sein, zum Beispiel: „Ab Windstärke 8 (Sturm bei 70 km/h) Räumung der Bühnenbereiche“ oder „Sobald Blitz binnen 10 Sekunden nach Donner – sofort Unterbrechen und Durchsage“. Diese Entscheidungen müssen in Absprache mit Behörden und Sicherheitskräften vorbereitet werden, damit im Ernstfall alle an einem Strang ziehen.
Eine wichtige Schutzmaßnahme gegen Sturm ist der „windfeste Aufbau“: Bühnen, Zelte, Deko, Befestigungen jeder Art müssen so ausgelegt und verankert sein, dass diese normalen Windbedingungen standhalten. Bei vorhersehbarem Sturm sollte man gefährdete Aufbauten rechtzeitig abbauen oder sichern (z.B. Werbebanner entfernen, Bühnenelemente absenken).
Gegen Blitzschlag helfen blitzgeschützte Bereiche. Optimal sind massive Gebäude oder PKWs in der Nähe, wohin Menschen sich zurückziehen können. Offene Zelthallen ohne Blitzschutz sind gefährlich. Deshalb muss hier entweder nachgerüstet werden (Erdungen, Fangleitungen) oder im Gewitterfall geräumt werden. Bäume bieten keinen verlässlichen Schutz und können selbst zum Risiko werden (Astbruch, Umsturz) – offene Flächen bei Gewitter müssen gemieden werden. Im besten Fall wird die Veranstaltung schon vor Eintreffen des Unwetters geordnet beendet. So hat man es 2019 beim Kosmonaut Festival gemacht, als Unwetter aufzogen – das Gelände wurde kontrolliert geräumt, bevor Schlimmeres passieren konnte. Kommunikation ist hier der Schlüssel.
Kommunikation und Verantwortlichkeiten
Alle Konzepte nützen wenig, wenn im Ernstfall niemand davon weiß. Daher gehört zur Wettervorsorge immer auch ein Kommunikationsplan:
- Wer informiert wann und wie das Publikum über Wettergefahren? Frühzeitige Warnungen sind lebenswichtig.
- Bei akuten Gefahren (z.B. drohendes Gewitter) sollten Durchsagen klar und mehrsprachig erfolgen: „Achtung, Unwetterwarnung! Bitte begeben Sie sich zügig in das XY-Parkhaus.“
- Moderne Veranstalter setzen auf multikanalige Kommunikation: Lautsprecherdurchsagen, Anzeigen auf LED-Leinwänden und Infoscreens, Push-Nachrichten über eine Event-App, Social-Media-Updates und SMS-Alarmketten für Crew und Helfende.
Verantwortlichkeiten müssen klar zugewiesen sein. Eine konkret benannte Person (oder ein Team) überwacht das Wetterradar, entscheidet über Maßnahmen und stößt Warnungen oder Räumungen an. Diese Person /das Team muss erreichbar und befugt sein, notfalls das Event zu stoppen bzw. durch die Veranstaltungsleitung stoppen zu lassen (manchmal im Sicherheitsstab integriert).
Auch die Abbruchentscheidung selbst sollte vorab geklärt sein – z.B. ob diese im Zweifel allein von der Veranstaltungsleitung selbst oder in Abstimmung mit Ordnungsamt und Polizei getroffen wird. Übung und Vorbereitung helfen ebenfalls: Durchspielen verschiedener Wetterszenarien im Vorfeld (Tabletop-Übungen) stärkt das Team und verhindert Panikreaktionen.
Zudem sollte das Publikum bereits im Vorhinein informiert werden, auf Tickets oder online. Hinweise wie „Die Veranstaltung findet auch bei Regen statt. Bitte wetterfeste Kleidung mitbringen.“ oder „Bei Unwetter ist mit Verzögerungen oder Abbruch zu rechnen – folgen Sie den Anweisungen vor Ort.“ schaffen frühzeitige Awareness.
Fazit
Wetterextreme müssen für die Veranstaltungssicherheit immer einkalkuliert werden. Ob sengende Hitze, sintflutartiger Regen oder stürmisches Gewitter – Veranstaltende müssen je nach Location hierfür gewappnet sein. Frühzeitige Planung ist das A und O: Bereits bei Konzeption und Location-Wahl sollten Wetterrisiken mitgedacht werden. Ein durchdachtes Sicherheitskonzept berücksichtigt verschiedene Szenarien und definiert klare Maßnahmen: von ausreichend Trinkwasser und Schattenspendern bis zu Evakuierungsplänen bei Unwetter. Rechtliche Vorgaben, Normen und Empfehlungen geben dabei Leitplanken – sie sollten nicht als Bürokratie, sondern als Hilfestellung verstanden werden, um nichts zu übersehen.
Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen: Gefährdungen analysieren, Schutzmaßnahmen vorbereiten, Zuständigkeiten festlegen, Kommunikation sichern. Ist man darauf vorbereitet, lässt sich auch mit Wetterüberraschungen professionell umgehen. Die Praxis zeigt, dass mit Umsicht und Kreativität viel erreicht werden kann. Der Schutz vor Umwelteinflüssen ist machbar und wird künftig immer mehr zum Standard guter Veranstaltungsorganisation. Veranstaltende sind gut beraten, diese Herausforderung anzunehmen – für sichere, erfolgreiche Events bei jedem Wetter. Generell gilt: Wettervorsorge ist Teamarbeit – in die Planung gehören Behörden, Wetterexperten, Sicherheits- und Gesundheitsdienste, um gemeinsam mit den Veranstaltenden ein stimmiges Gesamtkonzept zu schaffen. Egal ob 500 oder 50.000 Besuchende: Ein klarer, schriftlicher Plan für Unwetterfälle gehört in jede Event-Mappe.