Förderung stadtteilkultureller Projekte
Name der Förderinstitution
Was wird gefördert?
Förderung stadtteilkultureller Projekte: Projekte, die das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern, und die positiv zur Stadtentwicklung sowie zur Verbesserung des Stadtteilimages beitragen.
Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Förderkriterien erfüllt werden:
- Ein Projekt ist öffentlich zugänglich und richtet sich an die Stadtteilbevölkerung, wobei es aktiv als auch rezeptiv angelegt werden kann.
- Bestehendes kulturelles Engagement im Stadtteil kann durch ein Projekt gefördert werden.
- Die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen im Rahmen eines Projekts kann zu einer eigenen kreativen Betätigung ermutigen.
Es können beispielsweise gefördert werden:
- Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste).
- Projekte und Produktionen, die längerfristig angelegt sind (z. B. Veranstaltungsreihen, Videoprojekte, Buchproduktionen).
- Kooperationsveranstaltungen und Projekte, in die auch Schulen eingebunden sind.
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben (wie z. B. Ringveranstaltungen)
Wer wird gefördert?
- Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten
- Zuwendungsempfangende sind rechtsfähige freie Träger, d.h. in der Regel nicht kommerzielle, eingetragene, gemeinnützige Vereine oder andere wie bspw. Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften oder Genossenschaften, die als juristische Personen der kontinuierlichen Arbeit im Sinne des Zielbildes und der Förderkriterien der Globalrichtlinie Stadtteilkultur verpflichtet sind.
- Projekte der Stadtteilkultur
- Zuwendungsempfangende sind Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die mit Bezug auf das Zielbild und die Förderkriterien der Globalrichtlinie Stadtteilkultur möglichst in Kooperation mit lokalen Aktiven ein Projekt durchführen wollen. Projektanträge institutionell geförderter Trägerschaften sind zulässig.
Umfang der Förderung
Die Höhe ist nicht angegeben.
Abrechenbare Projektausgaben sind insbesondere:
- Honorare
- Aufwandsentschädigungen
- Gagen (auch Hotel- und Fahrtkosten)
- Sachausgaben (z.B.: Verbrauchsmittel, Catering)
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- anteilige Personal- und Verwaltungsausgaben
- anteilige Bewirtschaftungsausgaben (z.B.: Miete, Reinigung, Strom)
- Abgaben/ Beiträge (z.B.: GEMA, KSK
Bewerbungsfrist
jederzeit, Ausschuss tagt monatlich, Vorlaufzeit 6 Wochen