E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Name der Förderinstitution
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Was wird gefördert?
Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und -anhängern.
Wer wird gefördert?
- private Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (auch freiberuflich Tätige),
- kommunale Unternehmen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform besitzen und
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen).
Umfang der Förderung
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb
Bewerbungsfrist
Jederzeit. Förderzeitraum läuft bis 30. Juni 2027