Festivalförderfonds der Initiative Musik

Name der Förderinstitution

Initiative Musik

Was wird gefördert?

Der Festivalförderfond richtet sich an mehrtägige, regelmäßig stattfindende Musikfestivals der populären Musik und Jazz, die öffentlich zugänglich sind und eine überregionale Relevanz haben. Es ist eine Teil- als auch Vollprojekt Förderung möglich, wobei jeder Förderantrag eine besondere inhaltliche Schwerpunktsetzung vorweisen muss, zum Beispiel umgesetzte Strategien für ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich dabei an innovative, insbesondere genre- und spartenübergreifende Musikfestivals im ländlichen bzw. im nicht-urbanen Raum (Landkreise und Kleinstädte mit bis zu 100.000 Einwohner:innen). Diese Festivals sind häufig als einziges kulturelles Angebot in der Region von großer gesellschaftlicher Bedeutung und somit im Bereich der kulturellen Bildung wie der künstlerischen Nachwuchsarbeit enorm wichtig. Auch Festivals aus dem urbanen Raum können in dieser Ausführung des Festivalförderfonds einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen.

Das Programm möchte zudem vornehmlich kleine und mittlere Festivals mit max. 15.000 Besucher:innen ansprechen.

Umfang der Förderung

Die maximale Höhe des Zuschusses ergibt sich aus den zuwendungsfähigen Ausgaben des Projekts: Der Förderanteil wird degressiv berechnet. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der prozentuale Förderanteil ab und der Eigenanteil entsprechend zu:

  • Die Projektausgaben müssen mindestens 10.000 EUR umfassen – hier beträgt der maximal mögliche Förderanteil bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt in dem Fall mindestens 10 Prozent.
  • Die Projektausgaben können maximal 100.000 EUR umfassen. Die maximal mögliche Fördersumme ist 50.000 EUR – hier beträgt der maximal mögliche Förderanteil folglich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil liegt in dem Fall ebenso bei mindestens 50.000 EUR bzw. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Der Eigenanteil kann auch aus Drittmitteln sowie ehrenamtlicher Arbeit bestehen.

Bewerbungsfrist

Bewerbungsfristen sind jeweils im Herbst. Es werden immer neue Programme pro Jahr aufgelegt.