E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Name der Förderinstitution

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Was wird gefördert?

Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und -anhängern.

Wer wird gefördert?

  • private Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (auch freiberuflich Tätige),
  • kommunale Unternehmen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform besitzen und
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen).

Umfang der Förderung

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb

Bewerbungsfrist

Jederzeit. Förderzeitraum läuft bis 30. Juni 2027