UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz
Name der Förderinstitution
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Was wird gefördert?
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.
Es gibt folgende Förderschwerpunkte:
- Förderschwerpunkt 1: Machbarkeitsuntersuchungen "EffizienzChecks"
- Förderschwerpunkt 2: Energieeffizienz steigern
- Förderschwerpunkt 3: Materialeffizienz steigern und Wasser einsparen
- Förderschwerpunkt 4: Prozesswärmeerzeugung dekarbonisieren
- Förderschwerpunkt 5: Unvermeidbare Abwärme nutzen
Wer wird gefördert?
Es werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg gefördert.
Unternehmen sind jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende, eigenständige Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.
Umfang der Förderung
Es werden Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt vergeben. In den Förderschwerpunkten 2,3 und 5 erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung pro jährlich vermiedener Tonne CO2 bzw. pro eingesparter Tonne Material, Abfall oder eingespartem Kubikmeter Wasser.
Im Förderschwerpunkt 4 erfolgt die Förderung in Form eines jährlichen Zuschusses für die Betriebsmehrkosten einer dekarbonisierten Technologie je erzeugter Megawattstunde Prozesswärme für die maximale Dauer von 5 Jahren.
Die Förderquote beträgt je nach Förderschwerpunkt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
Bewerbungsfrist
Bewerbung fortlaufend jederzeit möglich