Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Name der Förderinstitution
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Was wird gefördert?
Wir fördern lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt. Relevant sind die Bereiche Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz. Hierfür bieten wir 11 Förderthemen plus eine themenoffene Förderung sowie zeitweilige Förderinitiativen an.
Wer wird gefördert?
Im Regelfall werden juristische Personen gefördert – also z. B. kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Organisationen, Verbände, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen. Natürliche Personen und staatliche Einrichtungen können nach einer gesonderten Prüfung in Einzelfällen gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders berücksichtigt.
Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung wird individuell geprüft und festgelegt. Grundsätzlich sind in Förderprojekten der DBU Eigenanteile zu erbringen und nachzuweisen (Informationen in dem Abschnitt „Fragen zu Förderquoten, Eigenanteil und Gemeinkosten“ und in den„Arbeitshilfen für die Antragstellung”). Die Fördermittelsumme pro Projekt (ohne Eigenanteil) liegt häufig zwischen 100.000 € und 400.000 €. Projekte mit einer Fördermittelsumme von bis zu 175.000 € werden vom Generalsekretär der DBU bewilligt. Vorhaben mit höheren Fördervolumina werden zusätzlich begutachtet und durch das DBU-Kuratorium bewilligt.
Eigenanteil
Der Eigenanteil kann projektspezifisch und für jede*n Projektpartner*in individuell unterschiedlich hoch ausfallen. Innerhalb der EU gilt: Grundsätzlich ist von einem mindestens 50-prozentigen Eigenanteil auszugehen. Ausnahmen:
- Projektpartner*innen, die berechtigt sind, ihre Projektausgaben auf Ausgabenbasis zu kalkulieren, siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Ausgabenbasis.
- Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831, siehe Infoblatt zum EU-Beihilferecht.
Unternehmen tragen an entwicklungsbezogenen Projektkosten i. d. R. einen Eigenanteil von 75 %, an forschungsbezogenen Projektkosten i. d. R. einen Eigenanteil von 50 %. Zuschläge, die die Höhe des Eigenanteils senken, sind für kleine und mittlere Unternehmen und für Kooperationsprojekte möglich, siehe Infoblatt zum EU-Beihilferecht.
Die Ermittlung der EU-beihilferechtlich erlaubten Obergrenze für die Förderung, aus der sich die Mindesthöhe des zu erbringenden Eigenanteils ableitet, kann im Einzelfall aufwändig sein.
Bewerbungsfrist
Bewerbung fortlaufend jederzeit möglich