#moinzukunft Hamburger Klimafonds

Logo "Hamburger Klimaschutzstiftung"

Stand 20.07.2025: Derzeit kein Vergabeverfahren

Name der Förderinstitution

Hamburger Klimaschutzstiftung

Was wird gefördert?

Es können Projekte mit klarem Fokus auf Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit (mit Bezug zu Klimaschutz) gefördert werden. Diese können einen pädagogischen, wissenschaftlichen, kulturellen, kommunikativen oder praktischen Ansatz verfolgen.

Beispielhafte Projektziele können sein:

  • CO2-Einsparung
  • Förderung klimafreundlichen Verhaltens
  • Aufklärung über die Folgen des Klimawandels
  • Information über lokale oder regionale Möglichkeiten des Klimaschutzes oder der Klimaanpassung

Wichtig: Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Wer wird gefördert?

Förderanträge können gemeinnützige Institutionen mit Sitz in Hamburg stellen:

  • rechtsfähige, gemeinwohl-orientierte zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen
  • Sport- oder Schulvereine
  • Bildungs-, Sozial- oder Jugendhilfeträger
  • konfessionelle Gemeinden
  • Stiftungen
  • Verbände

Die eingereichten Projekte müssen einen klarem Themenfokus auf Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit (mit Bezug zu Klimaschutz) aufweisen.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt maximal 20.000 Euro pro Projekt, Antragsteller*in und Jahr. Die Untergrenze für Anträge liegt bei einer Förderhöhe von 1.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist die Eigenbeteiligung der Antragstellenden in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben nach dieser Förderrichtlinie zählen insbesondere tatsächlich ent-
standene Ausgaben für:

  • planerische Vorbereitung und Konzeption
  • die eigentliche Durchführung und Realisierung eines Projektes
  • notwendige projektbezogene Sach-, Material und Personalkosten – nicht jedoch Investitionen
  • Verwaltungskosten bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten
  • Honorare für projektbezogene Dienstleistungen oder Tätigkeiten
  • vorbereitende und begleitende Presse-, Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit und die Bewer-
    bung des Projekts über verschiedene Kanäle, z.B. Social-Media- und Online-Kommunikation, Plakatie-
    rung, Druckkosten, Layout oder Webdesign
  • die Erstellung von Fotos oder Bewegtbild-Clips zu PR-Zwecken oder zur Dokumentation
  • Veranstaltungsorganisation, z.B. Technik, Aufbau, Location
  • die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle
  • die Dokumentation der Ergebnisse

Bewerbungsfrist

Anträge können kontinuierlich gestellt werden