Förderung der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Name der Förderinstitution
Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Was wird gefördert?
Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Hamburg bzw. Mecklenburg-Vorpommern. Aktivitäten in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit, entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit.
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsanträge sind zulässig, wenn der mit ihnen verfolgte Zweck als gemeinnützig anerkannt ist.
- Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine und Stiftungen) sowie Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
- Die Zweckerträge werden mit regionalem Bezug zum Land Hamburg verwendet. Für entwicklungspolitische Projekte ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Hamburg aus initiiert, begleitet oder betreut werden
Umfang der Förderung
Die Förderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller voraus. Sie kann z.B. durch bare Eigenmittel, durch Sachmittel und durch Eigenleistungen ehrenamtlich Tätiger erbracht werden. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Der Projektabschluss sollte kurz- bis mittelfristig erreichbar sein (max. 3 Jahre)
- die planerische Vorbereitung,
- die eigentliche Durchführung und Realisierung des Projektes insoweit, als damit die notwendigen Sach-, Investitions- und Personalkostenaufwendungen verbunden sind,
- Verwaltungskosten bis zu 10% der Gesamtkosten,
- vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
- initiierende bzw. begleitende Monitoringaufgaben,
- die konzeptionelle Begleitung,
- die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle,
- die Dokumentation der Ergebnisse.
Bewerbungsfrist
Bewerbung fortlaufend jederzeit möglich