Allgemeine Projektförderung für Kulturschaffende
Name der Förderinstitution
Was wird gefördert?
Einzelne, zeitlich abgegrenzte, künstlerische Produktionen im internationalen Kontext. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Wer wird gefördert?
Die Förderung der Kulturstiftung des Bundes ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Antragsteller für das zur Entscheidung anstehende Projekt bereits Förderung von dem/der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder einer von dieser/m ständig geförderten Einrichtung erhält.
Bei einer parallelen Antragstellung im Rahmen eines Bundesförderprogramms erfolgt ein Abgleich der Antragsunterlagen, um Doppelförderungen auszuschließen. Dabei ist zu beachten, dass dem Grunde nach gleiche Anträge keine unterschiedlichen Finanzierungspläne aufweisen dürfen.
Umfang der Förderung
Die Antragssumme beträgt mindestens 50.000 €. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben beziehen sich auf das geförderte Projekt. In der Regel sind demzufolge alle Ausgaben (Personal- und Sachausgaben) zuwendungsfähig, wenn Sie zur Erreichung des Zuwendungszwecks innerhalb des Förderzeitraumes notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendigen Ausgaben sind im Kosten- und Finanzierungsplan zu veranschlagen. Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben wird durch die Kulturstiftung des Bundes bestimmt.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfristen sind immer Ende Januar und Ende Juli. Genaue Daten lassen sich auf der Website nachlesen.