Aktion Mensch: Projektförderung für Barrierefreiheit
Name der Förderinstitution
Was wird gefördert?
Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern.
- Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch die Verbesserung digitaler Teilhabe oder technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu.
- Sensibilisierung: Die Aktion Mensch fördert auch Projekte, die Barrieren im Kopf abbauen und Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.
- Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen, um die unterschiedlichen Angebote vor Ort für alle barrierefrei und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.
Wer wird gefördert?
Alle gemeinnützigen Institutionen können gefördert werden. Ein Schnellcheck zur Förderfähigkeit findet sich hier.
Umfang der Förderung
Gefördert werden:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
- Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Im Umfang von:
- bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 400.000 €
- bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 €
Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Bewerbungsfrist
Anträge können kontinuierlich gestellt werden