Aktion Mensch: Mikroförderung für Barrierefreiheit
Name der Förderinstitution
Was wird gefördert?
Niederschwellige Projekte mit kurzer Laufzeit. Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Es wird beispielsweise folgendes gefördert:
- Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Bauten und Umbauten
- technische Gebrauchsgegenstände
- Honorarkosten für Gebärdensprach-/ Schriftdolmetscher*innen
Anforderungen an die Mikroförderung
- Pro Projekt-Partner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt. Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können jedoch für jede dieser Einrichtungen oder Dienste eine Projektförderung beantragen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 €.
- Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
Wer wird gefördert?
Alle gemeinnützigen Institutionen können gefördert werden. Ein Schnellcheck zur Förderfähigkeit findet sich hier.
Umfang der Förderung
maximal 100 % der förderfähigen Kosten
= maximal 5.000 €. Bei Kosten bis zu 5.000 € ist kein eigenes Geld notwendig.
Bewerbungsfrist
Anträge können kontinuierlich gestellt werden