Es wird ein Sicherheitskonzept zum Schutz von Besuchenden mit folgenden Mindestinhalten erstellt:

– Festlegung von verantwortlichen Personen und deren Erreichbarkeiten
– Abgleich erwarteter Anzahl Besuchender mit Flächenkapazitäten und notwendiger Flucht- und Rettungswege
– Ermittlung und Beurteilung möglicher Gefährdungen durch

    • die Location, die Veranstaltung und deren Aufbauten
    • Konfliktpotential der Besuchenden und äußere Einflüsse
    • Lärm, Licht und Gefahrstoffe
    • Brand oder Explosion
    • eventuell weitere relevante Faktoren

– Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen wie Kinder oder Jugendliche
– Festlegung von zu Gefährdungen und schutzbedürftigen Personen passenden Schutzmaßnahmen und Notfallplänen

Deep Dive: Schutz von Besuchenden

Bei jeder Art von Veranstaltung steht die Sicherheit der Besuchenden im Zentrum der Planung. Die Verantwortung dafür liegt in erster Linie bei den Veranstaltenden, gegebenenfalls gemeinsam mit den Betreibenden der Location. Spätestens seit der Loveparade 2010 in Duisburg – bei der es zu tragischen Todesfällen und zahlreichen Verletzten kam – sind Veranstaltungsrisiken verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Forschung und Gesetzgebung haben damals Konsequenzen gezogen und seither umfangreichere Vorgaben für die Veranstaltungssicherheit entwickelt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Grundlagen einer möglichst effektiven und rechtssicheren Sicherheitsplanung für Veranstaltungsbesucher:innen. Dieser Überblick ist nicht abschließend und kann nicht auf alle individuellen Anforderungen eingehen, unterstützt aber mit praxisnahen Beispielen die Erstellung eines Sicherheitskonzepts. 

Gesetzlicher Hintergrund 

Unterschiedliche Gesetze in den Bundesländern: Abhängig von Art und Größe einer geplanten Veranstaltung gelten verschiedene rechtliche Anforderungen. Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften für die Genehmigung von Veranstaltungen und die Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Für Veranstaltungen in festen Versammlungsstätten (z. B. Konzertsäle, Messehallen, Stadien) existiert nahezu überall eine Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) im Baurecht. Nur in Bayern und Sachsen sind entsprechende Anforderungen stattdessen in die Bauordnung integriert. Die VStättVO regelt beispielsweise bauliche Sicherheitsstandards und wann ein Sicherheitskonzept notwendig ist. Bei Open-Air-Events oder Veranstaltungen im öffentlichen Raum greifen hingegen oft Polizei- und Ordnungsrecht sowie kommunale Auflagen. Die Pflichtcheckliste für Veranstaltende besteht also aus

  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), bzw. entsprechende Regelungen in der Bauordnung,
  • Polizei- und Ordnungsrecht (z.B. SOG HH, SOG M-V, Polizeigesetz NRW) sowie
  • Auflagen aus dem kommunalen Bescheid.

Beispiel Hamburg: In Hamburg unterliegen öffentliche Großveranstaltungen ab 10.000 gleichzeitig anwesenden Personen der Genehmigungspflicht nach § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Hamburgisches SOG). Das bedeutet, dass Veranstaltende rechtzeitig vorab eine behördliche Erlaubnis einholen und ein Sicherheitskonzept behördlich abstimmen müssen. Diese Abstimmung erfolgt in der Regel mit Polizei, Feuerwehr und weiteren Sicherheitsbehörden. Kleinere öffentliche Veranstaltungen können nach diesem Paragrafen ebenfalls genehmigungspflichtig werden, wenn besondere Gefährdungspotenziale vorliegen (z. B. aufgrund der Art des Events, der Location oder des Publikums). Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen regelt die Hamburgische VStättVO, ob ein Sicherheitskonzept zu erstellen ist.

Wer eine Veranstaltung plant, sollte frühzeitig die einschlägigen Gesetze und Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes konsultieren (oder bei der zuständigen Behörde erfragen, in Hamburg ist bspw. das Bezirksamt Mitte zuständig), um Genehmigungsauflagen und Sicherheitsvorgaben zu kennen. Unterschiede zwischen den Landesgesetzen ergeben sich z.B. bei Personengrenzen und zu ergreifenden Schutzmaßnahmen.

Zur Vertiefung einzelner Themenbereiche kann auf vorhandenes Expertenwissen zurückgegriffen werden. Beispielsweise stellt das Wiki des Forschungsprojekts BaSiGo („Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen“) umfangreiche Informationen bereit, etwa zur Struktur und den Inhalten von Sicherheitskonzepten, zu Risikoanalyse-Methoden oder Best Practices aus vergangenen Veranstaltungen. Solche Quellen können wertvolle Praxis-Tipps liefern und helfen, aktuelle Erkenntnisse der Forschung einfließen zu lassen.

Gefährdungsbeurteilung 

Der Startpunkt Sicherheitsplanung ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden systematisch alle potenziellen Gefahren ermittelt, die von der Veranstaltung, dem Gelände oder den Teilnehmenden ausgehen könnten. Aus dieser Analyse werden dann geeignete Schutzmaßnahmen und Notfallpläne abgeleitet. 

Auswahl an Themen zur Gefährdungsbeurteilung (nicht abschließend)

Standort und Aufbauten

Mögliche Gefahren, die sich aus dem Veranstaltungsort, der Bauweise oder dem Aufbau ergeben. Beispiele: 

  • Verkehrsrisiko: befindet sich die Fläche in Nähe befahrener Straßen oder Schienen? Gefahr durch Überfahren bzw. unkontrollierten Fahrzeugzugang muss bedacht und ggf. durch Absperrungen verhindert werden. 
  • Überfüllung: Ist die Location klein oder verwinkelt, besteht Gefahr von Overcrowding (Überfüllung). Hier muss es Konzepte geben, um rechtzeitig einen Zutrittsstopp bei drohender Überfüllung einzuleiten. 
  • Gewässerkante: Findet das Event an einem Hafenbecken, Flussufer oder See statt, besteht Sturz- und Ertrinkungsgefahr (insbesondere bei fehlenden Geländern oder Alkoholeinfluss). Auch Hochwasser oder eine Sturmflut (an der Küste) können Risiken darstellen, die überwacht werden müssen. 
  • Bauliche Anlagen: Große Aufbauten wie Bühnen, Traversen, Gerüste oder Dekoration können herabstürzende Teile bergen. Es ist sicherzustellen, dass z. B. Lautsprecherboxen, Scheinwerfer und Gerüstteile stabil befestigt sind und regelmäßig geprüft werden, um niemanden zu gefährden. 

Publikum und soziale Risiken

Mögliche Gefährdungen durch das Verhalten oder Konfliktpotenzial der Besuchenden sowie durch externe Einflüsse. Beispiele: 

  • Alkoholisierte oder aggressive Gäste: Bei erhöhtem Alkoholkonsum oder bestimmten Besuchergruppen kann es zu Aggressionen oder Unfällen kommen. Das Sicherheitskonzept sollte vorausschauend genügend Ordnungskräfte für Deeskalation vorsehen und etwa Glasflaschen oder gefährliche Gegenstände am Einlass konsequent ausschließen. 
  • Kontroverses Veranstaltungsthema: Veranstaltungen mit politisch oder emotional aufgeladenen Themen bergen ein höheres Konflikt- oder Demonstrationsrisiko. Hier müssen z. B. getrennte Bereiche für rivalisierende Gruppen, Zusammenarbeit mit der Polizei oder besondere Notfallpläne berücksichtigt werden. 
  • Äußere Bedrohungen: Auch äußere Einflüsse wie die Gefahr von Terrorakten oder ungebetenen Störern können – abhängig von der Art der Veranstaltung – ein Thema sein. Gegebenenfalls sind Taschenkontrollen, Einlasskontrollen mit Detektoren oder Poller gegen Fahrzeugattacken nötig (Stichwort „Zufahrtsschutz“). 

Technik, Lärm und Gefahrstoffe

Gefahren durch technische Einrichtungen und Stoffe vor Ort. Beispiele: 

  • Lautstärke: Sehr laute Beschallung (Konzerte, Festivals) kann Gehörschäden verursachen; es gelten Lärmschutz-Vorschriften. Zudem könnten extrem laute Pegel Panikreaktionen fördern. Hier sind Schallpegelmessungen und ggf. Lautstärkebegrenzungen Teil des Konzepts. 
  • Lichteffekte: Der Einsatz von Laser-Shows oder Stroboskop-Licht kann Augen verletzen oder bei fotoempfindlichen Personen Anfälle auslösen. Solche Effekte müssen nach Laserschutz-Normen betrieben und angekündigt werden. 
  • Gefahrstoffe: Werden Brennstoffe, Gase oder Chemikalien verwendet (z. B. Propangasflaschen für Verpflegung, Nebelfluid in Bühnentechnik, Feuerwerkssätze), sind die Lagerung, der Umgang und die Absicherung dieser Stoffe kritisch. Auslaufende Hydrauliköle von Fahrgeschäften oder nicht fachgerecht eingesetzte Reinigungsmittel können ebenfalls Risiken darstellen (z. B. Rutschgefahr, Vergiftungen). 

Brand- und Explosionsgefahren

Nahezu jede Veranstaltung muss eine Brandgefahr berücksichtigen. Offenes Feuer und Pyrotechnik sind besonders riskant. Beispiele: 

  • Pyrotechnik: Vom Feuerwerk bis zur Bühnenflamme – hier besteht Brand- und Explosionsgefahr. Der Einsatz erfordert in der Regel behördliche Genehmigungen nach Sprengstoffrecht und eine:n geprüften Pyrotechniker:in. Im Sicherheitskonzept sind Abstände, Löschmittel vor Ort und Notabschaltungen festzulegen. 
  • Gas und Strom: Gasflaschen (etwa für Heizpilze oder Küchen) und elektrische Anlagen können bei falschem Umgang Brände oder Stromunfälle verursachen. Die VStättVO fordert z. B. feuerfeste Aufstellung von Gasbehältern und geprüfte Elektrik. Notstromaggregate müssen sicher betrieben werden, um Kurzschlüsse oder Kohlenmonoxidunfälle zu vermeiden. 

Witterungseinflüsse

Wetter ist ein oft unterschätzter Faktor – vor allem bei Open-Air-Events. Beispiele: 

  • Sturm und Gewitter: Starker Wind kann Zelte und Bühnen zum Einsturz bringen; Blitzschlag ist auf Freiflächen eine tödliche Gefahr. Veranstaltende sollten einen Wetterbeobachtungsplan haben. Bei drohendem Unwetter müssen sie rechtzeitig reagieren (Programm-Unterbrechung, Räumung in sichere Bereiche). 
  • Hitze: Sommerliche Hitze und pralle Sonne können Besucher:innen durch Dehydration oder Hitzschlag gefährden. Maßnahmen reichen von kostenlosen Wasserstellen, Sanitätsbereitschaft bis hin zu überdachten Ruhezonen. 
  • Winterliche Kälte oder Schneelast: Bei Winter-Open-Air-Veranstaltungen muss auf Glätte und Schnee geachtet werden. Schneelasten auf Bühnen oder Tribünenüberdachungen können kritisch werden und erfordern ggf. einen Räumdienst. 

Betriebliche Sicherheitsmaßnahmen

Enthält alle organisatorischen Vorkehrungen der Veranstaltenden, um Sicherheit zu gewährleisten. Dazu zählen z. B. Einlasskontrollen (Ticket-, Alters- und Taschenkontrollen), Zugangsbeschränkungen bei Überfüllung, Sicherung von Bühnen und Aufbauten, Brandschutzvorkehrungen und Notfallpläne. 

Jede Veranstaltung ist einzigartig und muss individuell auf Gefahren hin untersucht werden. Wichtig ist ein strukturiertes Vorgehen: erst die Gefahren ermitteln, dann bewerten (Wie wahrscheinlich? Wie gravierend?) und schließlich Schutzmaßnahmen festlegen. Für jede identifizierte Gefährdung sollte es im Sicherheitskonzept eine passende Gegenmaßnahme oder einen Notfallplan geben. So entstehen unter anderem Konzepte für Evakuierung, Unwetter, Brandschutz usw., die genau zum Szenario passen.  

Das Sicherheitskonzept 

Ein Sicherheitskonzept ist das zentrale Instrument für die zielgerichtete Planung der Sicherheit der Besuchenden. Darin werden alle wichtigen Maßnahmen und Vorkehrungen dokumentiert, um Risiken zu minimieren und einen sicheren Ablauf zu gewährleisten. Gesetzlich besteht eine wichtige Unterscheidung: Muss das Sicherheitskonzept behördlich abgestimmt werden oder nicht? Diese Abstimmungspflicht – auch „Herstellung des Einvernehmens“ genannt – greift bei Veranstaltungen oberhalb bestimmter Schwellen. Nach § 43 VStättVO muss beispielsweise für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen das Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit den zuständigen Sicherheitsbehörden (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) erstellt werden. Bei Veranstaltungen darunter kann ein Konzept zwar ebenfalls erforderlich sein (abhängig von Art und Risikoprofil der Veranstaltung), es genügt dann aber, dass der Betreiber bzw. Veranstalter es eigenverantwortlich erstellt. 

Inhalte des Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 Abs. 2 VStättVO

Mindestzahl des Ordnungsdienstes

Die Anzahl der Ordnungs- oder Sicherheitskräfte wird nach erwarteter Besucher:innenanzahl gestaffelt und Gefährdungsgrad der Veranstaltung. Diese Zahl sollte so bemessen sein, dass im Notfall eine schnelle Räumung und Kontrolle gewährleistet ist. Formal gibt es keine bundesweit feste Quote – die Bemessung richtet sich nach den konkreten Umständen. Eine weit verbreitete Faustformel liegt bei ungefähr einem Ordner pro 100 bis 200 Gäste, je nach Risiko. 

Betriebliche Sicherheitsmaßnahmen

Enthält alle organisatorischen Vorkehrungen der Veranstaltenden, um Sicherheit zu gewährleisten. Dazu zählen z. B. Einlasskontrollen (Ticket-, Alters- und Taschenkontrollen), Zugangsbeschränkungen bei Überfüllung, Sicherung von Bühnen und Aufbauten, Brandschutzvorkehrungen und Notfallpläne. 

Allgemeine und besondere Sicherheitsdurchsagen

Vordefinierte Durchsagetexte für die Beschallungsanlage, um das Publikum im Normalbetrieb (z. B. Begrüßung, Hinweise) und bei Besonderheiten oder Notfällen (z. B. Unwetterwarnung, Evakuierungsaufruf) gezielt zu informieren. Diese müssen vorbereitet und allen Verantwortlichen bekannt sein. 

Inhalte des Sicherheitskonzepts 

Verantwortlichkeiten und Kommunikation: Zu den Grundlagen eines Sicherheitskonzepts gehört die Benennung der verantwortlichen Personen für die Veranstaltungssicherheit. Das umfasst z. B. die Veranstaltungsleitung, die Leitung des Ordnungsdienstes und weitere Schlüsselrollen. Deren Erreichbarkeit (Telefonnummern, Funkkanäle) sollte klar dokumentiert sein. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – inklusive Einsatzkräfte der Behörden – im Bedarfsfall schnell kommunizieren können. In der Praxis bewähren sich hier Kontaktlisten oder Organigramme, die vor und während der Veranstaltung verteilt werden. Alle Akteure wissen dadurch, wer in welchem Bereich zuständig ist und wie sie diese erreichen. 

Flächenkapazität und Rettungswege: Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Berechnung der maximalen Anzahl Besuchender, die der Veranstaltungsort sicher aufnehmen kann. Dafür werden die verfügbaren Flächen (z. B. Zuschauerräume, Freiflächen) und besonders die vorhandenen Flucht- und Rettungswege analysiert. Die Kapazität eines Geländes bemisst sich nämlich nicht nur nach der Fläche an sich, sondern vor allem danach, wie viele Personen im Gefahrfall schnell durch Notausgänge flüchten können. Es gilt, die erwartete Anzahl Besuchender mit den vorhandenen Fluchtwegen abzugleichen. Gegebenenfalls muss eingeplant werden, die Zugänge vorübergehend zu schließen, wenn ein Bereich nahe an die Überfüllung gerät, um kein unkalkulierbares Gedränge entstehen zu lassen. 

Die Bemessung der Rettungswege ist in der Regel detailliert in der VStättVO vorgeschrieben. Beispielsweise darf der Weg von jedem Besucherplatz zum nächsten Ausgang höchstens 30 m betragen; außerdem müssen Ausgänge und Gänge eine ausreichende Mindestbreite aufweisen (abhängig von der Personenzahl). In § 7 VStättVO sind solche Anforderungen festgelegt – unter anderem, wie viele Personen pro Meter Durchgangsbreite zulässig sind. Diese technischen Vorgaben fließen in das Sicherheitskonzept ein. Ergebnis der Kapazitätsberechnung ist oft eine klare Höchstzahl an gleichzeitigen Besuchenden, die nicht überschritten werden darf. Überschreitet die Anzahl Besuchender temporär diese Grenze, muss entsprechend reagiert werden (z. B. temporärer Einlassstopp, Einbahnregelungen). 

Selbst machen oder Fachkraft engagieren? 

Die Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes ist so komplex wie die Veranstaltung selbst. Veranstaltende stehen oft vor der Frage, ob sie dieses selbst erarbeiten können oder besser eine Fachkraft hinzuziehen sollten. 

Abwägungen für die Beauftragung eines Dienstleisters

Erfahrung des Teams

Verfügt das Organisationsteam über Erfahrung mit ähnlich großen und anspruchsvollen Veranstaltungen? Gab es bereits erfolgreiche Events dieser Art, sodass Abläufe bekannt sind? Insbesondere sollte eine erfahrene Person als übergeordnete Veranstaltungsleitung eingesetzt sein, die im Ernstfall den Überblick behält. Wenn wichtige Kompetenzen fehlen oder das Team überwiegend unerfahren ist, kann externe Unterstützung sinnvoll sein. 

Kenntnis rechtlicher Anforderungen

Sind dem Team die gesetzlichen Pflichten und Auflagen bekannt, die für die geplante Veranstaltung gelten? Dazu zählen z. B. die einschlägigen Landesvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Regeln), ggf. DIN-Normen (wie DIN EN 13200 zur Zuschauersicherheit) und örtliche Genehmigungsauflagen. Bestehen hier Unsicherheiten oder Unklarheiten, sollte man jemanden hinzuziehen, der/ die rechtssichere Konzepte erstellen kann. 

Vielfalt der Gefahren

Wie komplex ist das Gefährdungsprofil der Veranstaltung? Ergibt die Risikoanalyse viele unterschiedliche Gefahren, etwa durch besondere Locations, ein außergewöhnliches Programm oder ein schwieriges Publikum? Lassen sich die erforderlichen Schutzmaßnahmen leicht identifizieren und mit Bordmitteln umsetzen, oder stoßen die Veranstaltenden an Grenzen? Wenn zum Beispiel ein Musikfestival zahlreiche Gefahren (große Menschenmengen, Camping, Pyrotechnik, wechselndes Wetter, etc.) in sich vereint, ist professionelle Hilfe ratsam. Eine Fachkraft kennt bewährte Maßnahmen für solche Szenarien und hilft, nichts zu übersehen. 

In Hamburg kann die Behörde bei Großveranstaltungen mit Genehmigungspflicht nach § 31 SOG im Zweifel auch verlangen, dass ein(e) Sachverständige(r) eine Risikoanalyse erstellt. 

Klar ist: Die letztliche Verantwortung bleibt immer bei den Veranstaltenden. Auch wenn Behörden eine bestimmte Mindestanzahl an Ordnern vorschreiben oder ein externes Unternehmen ein Sicherheitskonzept erstellt – die Pflicht zur Verkehrssicherung und Sorgfalt liegt weiterhin bei den Veranstaltenden. Externe Fachkräfte können nicht nur helfen, Risiken zu beherrschen, sondern oft auch Zwischenfälle im Vorfeld mit Behörden reibungsärmer klären (Stichwort „Einvernehmen“ herstellen). Bei sehr großen Events bilden Veranstaltende, Behörden und externe Sicherheitsprofis oft gemeinsame Planungsteams, um alle Aspekte abzudecken. 

Fazit 

Gesetzliche Vorgaben und Standards bieten eine Orientierung, welche Punkte für einen sicheren Veranstaltungsablauf erfüllt sein müssen – und ob bzw. in welchem Umfang ein Sicherheitskonzept nötig ist. Die Pflichtcheckliste (Anforderungen aus VStättVO, SOG, Auflagen im Bescheid) sollte jede:r Veranstaltende zunächst abarbeiten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Darüber hinaus ist es essenziell, veranstaltungsspezifische Gefahren in den Blick zu nehmen: Jede Veranstaltung hat eigene Besonderheiten, und die Frage lautet immer, ob alle identifizierten Risiken ausreichend abgesichert sind. Sicherheitsplanung ist kein lästiges Beiwerk, sondern integraler Bestandteil einer gelungenen Veranstaltung – und im Ernstfall entscheidend, um Schäden von Gästen abzuwenden und haftungsrechtlich abgesichert zu sein.

Am Ende gilt: Ein durchdachtes, klar kommuniziertes Sicherheitskonzept – angereichert mit konkreten rechtlichen Vorgaben, Normen und wissenschaftlichen Erkenntnissen – ist der beste Schutz für die Besuchenden. Es schafft die Grundlage dafür, dass alle Gäste die Veranstaltung sicher und unbeschwert genießen können.

Links:

31 SOG(Hamburg) 

VStättVO (Hamburg) 

BaSiGO-Wiki

Autor:innen: EVENTMIND – Sicherheitsmanagement für Veranstaltungen