UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz

Name der Förderinstitution

Hamburgische Investitions- und Förderbank

Was wird gefördert?

Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.

Es gibt folgende Förderschwerpunkte:

  • Förderschwerpunkt 1: Machbarkeitsuntersuchungen "EffizienzChecks"
  • Förderschwerpunkt 2: Energieeffizienz steigern
  • Förderschwerpunkt 3: Materialeffizienz steigern und Wasser einsparen
  • Förderschwerpunkt 4: Prozesswärmeerzeugung dekarbonisieren
  • Förderschwerpunkt 5: Unvermeidbare Abwärme nutzen

Wer wird gefördert?

Es werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg gefördert.

Unternehmen sind jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende, eigenständige Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.

Umfang der Förderung

Es werden Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt vergeben. In den Förderschwerpunkten 2,3 und 5 erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung pro jährlich vermiedener Tonne CO2 bzw. pro eingesparter Tonne Material, Abfall oder eingespartem Kubikmeter Wasser.

Im Förderschwerpunkt 4 erfolgt die Förderung in Form eines jährlichen Zuschusses für die Betriebsmehrkosten einer dekarbonisierten Technologie je erzeugter Megawattstunde Prozesswärme für die maximale Dauer von 5 Jahren.

Die Förderquote beträgt je nach Förderschwerpunkt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

Bewerbungsfrist

Bewerbung fortlaufend jederzeit möglich